Bei den von uns vertriebenen Produkten handelt es sich nicht selten um Artikel die in Sicherheitsrelevanten Anwendungen eingesetzt werden. So z.B. Punkthalter oder Klemmbefestigungen für absturzsichernde Verglasungen, Punkthalter für Fassaden oder Vordachsysteme für Überkopfverglasungen.
Nach der Musterbauordnung sind bauliche Anlagen so zu errichten, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. Die Musterbauordnung unterscheidet zwischengeregelter und ungeregelter Bauprodukte und Bauarten. Geregelte Bauprodukte ergeben sich aus der Übereinstimmung mit den eingeführten technischen Regeln, Z.B. Bauregelliste, Liste der eingeführten technischen Baubestimmungen (TRAV, TRALV)
Bei nicht geregelten Bauprodukten ist ggf. eine AbZ (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) oder eine ZiE (Zustimmung im Einzelfall) erforderlich.
Viele unserer Produkte stimmen mit den eingeführten technischen Regeln überein oder sind mit einer AbZ ausgestattet. Dieses gilt jedoch nicht für alle Artikel aus unserem Sortiment.
Bei der Montage unserer Artikel sind die gesetzlichen Bestimmungen, unter anderem der Baubehörde, einzuhalten. Im Zweifelsfall muss vor der Ausführung mit der zuständigen Behörde geklärt werden ob die geplante Gesamtkonstruktion so akzeptiert wird.
Sofern nicht ausdrücklich bestätigt, sind Kosten für statische Nachweise, Prüfberichte, Zulassungen oder eine Zustimmung im Einzelfall in unseren Preisen nicht enthalten.
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